verfügen (verfügst, verfügte, hat verfügt)


to order (befehlen, anordnen, anweisen)
to have

über etw. verfügen = to have sth. at one/s disposal
über große Erfahrung verfügen = to have great experience
über gute Beziehungen verfügen = to have good connections
to enact


(mit OBJ)
1. etwas verfügen
den offiziellen Befehl zu etwas geben (= anordnen)
den Bau einer Straße verfügen;
Das Gericht verfügte, dass …; [Vi]
per Gesetz anordnen


(ohne OBJ)
jd./etwas verfügt über etwas (Akk.)
1. bestimmen, was geschehen soll
Ich kann frei über meine Zeit verfügen.,
Er darf selbst über sein Geld verfügen.

bestimmen =
entscheiden

geschehen =
to come (sich ereignen, stattfinden)
to happen, to occur (passieren, vorkommen)
to take place, to happen (erfolgen, sichereignen)


2. über etw./jdn verfügen
das Recht od. die Möglichkeit haben, über jemanden/etwas zu bestimmen od. etwas für seine Zwecke zu benutzen:
über seine Zeit frei verfügen können;
Sie dürfen jederzeit über mein Auto verfügen

3. über etw. (Akk) verfügen
etw. besitzen, haben
Er verfügt über viele gute Beziehungen.,
Das Hotel verfügt über fünfzig Einzel- und sechzig Doppelzimmer.
über ein großes Vermögen verfügen



die Verfügung =
1. eine Anordnung einer Behörde
<eine einstweilige, gerichtliche Verfügung; eine Verfügung erlassen>

2. das Recht od. die Möglichkeit, über jemanden/etwas zu bestimmen, etwas für seine Zwecke zu benutzen

etwas zur Verfügung haben;
jemandem zur Verfügung stehen;
(jemandem) etwas zur Verfügung stellen;
sich (jemandem) zur Verfügung halten,
sich zu jemandes Verfügung halten>:
zur Verfügung stellen = to allocate, to make available, to provide

die freie Verfügung über das Vermögen des Vaters haben;
Halten Sie sich bitte für weitere Auskünfte (der Polizei) zur Verfügung

3. sein Amt zur Verfügung stellen von seinem Amt zurücktreten
jemandem steht etwas zur Verfügung = jmd. kann etwas einsetzen oder gebrauchen
jemand stellt sich/etwas zur Verfügung = jmd. ist bereit, sich oder etwas für eine Aufgabe einzusetzen
jemand stellt sein Amt zur Verfügung = jmd. tritt von seinem Amt zurück