あゝ…
▷ Selbstablehnung:
Bedeutung, Herkunft
| fremdwort.
Definition, Bedeutung
Von einer Selbstablehnung spricht man, wenn ein Richter, ohne das ein Ablehnungsgesuch durch eine am Verfahren beteiligte Partei vorliegt, von einem Verhältnis Anzeige macht, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte (§ 48 ZPO, § 30 StPO). Anzeige (Definition ergänzt von Danny am 26.02.2019)
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2020/01/28 — info/Ablehnung忌避は和製-漢語 ·
https://x.com/JINKOUZOUKA_jp/status/1782583614607372655?s=20
皆さまも、お大事に。