Bestenfalls hinterlassen sie gar einen bleibenden Eindruck. Unzulässig sind daher insbesondere Gestaltungen, die beim Verwender des Mittels den Eindruck erwecken, dass ein auf seiner äußeren Umhüllung - wenn auch nur mit Klebepunkten und damit ablösbar - angebrachter Werbeflyer mit der übrigen Etikettierung eine Einheit bildet. Das Erreichen dieses Ziels wird durch eine auf der äußeren Umhüllung angebrachte Werbung unabhängig davon verhindert oder immerhin in Frage gestellt, ob sich die äußere Umhüllung und die auf ihr angebrachte Werbung als Einheit darstellen oder nicht. Für die Bejahung eines Rechtsverstoßes reicht es aus, dass das Erreichen dieses Ziels in Frage gestellt wird; denn auf der äußeren Umhüllung angebrachte Angaben sind nach Art. Dieses Erfordernis soll sicherstellen, dass die gemachten Angaben dem Anwender, dessen Information sie dienen, dauerhaft zur Verfügung stehen (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 AMG; Rehmann aaO § 10 Rn. 54 und 62 der Richtlinie - und entsprechend gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 AMG die danach zu machenden Angaben - gut lesbar, klar verständlich und unauslöschlich aufgeführt sein. Keiner Entscheidung bedarf nach dem Vorstehenden die Frage, ob die beanstandete Werbung der Beklagten daneben - was das Berufungsgericht ebenfalls verneint hat - zudem gegen § 3a HWG oder gegen § 4a HWG sowie - wie die Revision weiterhin geltend macht - gegen § 3 HWG oder gegen § 8 Abs. 1 Satz 2 AMG verstößt.

Das macht sie zu einer idealen Kommunikations- und Werbefläche. Denn ein Klebeband mit Werbung fällt auf und lockert die Tristesse einer einfachen Verpackung gekonnt und akzentuiert auf. Denken sie z.B an eine schwarz-weiße Verpackung in der kunterbunten Süßwarenabteilung. Während aufwendige Kampagnen auf unterschiedlichsten Plattformen massig Geld verschlingen, und sicherlich keine Erfolgsgarantie verschrieben werden kann, wird eine Verpackung für gewöhnlich ohnehin benötigt. 8. Ein weiteres Paket, das verspricht, Geld zu sparen: Tatsächlich ist es besser, zwei Einzelflaschen zu nehmen, schauen Sie sich nur den Preis an! Obwohl die Befragten ihre Verpackung also häufig gar nicht oder nur kaum zur Kommunikation nutzen, sind zwei Drittel der e-KIX-Teilnehmer der Meinung, dass sich eine ansprechende Verpackung positiv auf die Kundenwahrnehmung des Online-Shops auswirkt. Set aus zwei Keramiktassen mit Weihnachtsmotiv und einem Füllvermögen von je 300 ml. Einen Werbeartikel aus umweltfreundlichem, recyclebarem Material wie Holz oder Metall. Nein, eine Geschenkverpackung ist nicht nur unnötiges Material. Etan Patz war das erste vermisste Kind, dessen Gesicht auf Milchtüten gedruckt wurde: Der damals Sechsjährige aus New York verschwand 1979 spurlos auf dem Weg von zu Hause in die Schule. Zunächst am Point of Sale: Hier eröffnet sich dem Kunden als erstes die Möglichkeit die Produktverpackung durch sehen und fassen zu beurteilen, was sich zu Hause fortsetzt.

Kunden können zum Beispiel durch ein ansprechendes Arrangement der Waren oder ein kleines Dankeschön überrascht und begeistert werden“, so Oliver Brimmers, Senior Projektmanager am ECC Köln. Überall erscheint so das Logo ihrer Firma, auf die Sie zu Recht stolz sein können. Die hier vorgenommene Beurteilung hat ungeachtet dessen auch im deutschen Recht eine genügende Grundlage, dass die Bestimmung des Art. Hier ist die Verpackung mehr als ein Mittel zum Blickfang und weniger unter dem Gesichtspunkt des praktischen Nutzens zu stellen. Diese Voraussetzung ist bei der Gestaltung, die der Kläger mit dem auf die konkrete Verletzungsform abzielenden Insbesondere-Teil seines Klageantrags angreift, angesichts der farblichen Abstimmung des Flyers, der Ähnlichkeit der für die beiden Mittel verwendeten Marken sowie der Ähnlichkeit der Anwendungsgebiete der beiden Mittel erfüllt. Das Charakteristische der vorliegend zu beurteilenden Werbung besteht darin, dass die Beklagte - wie im allgemein gefassten Teil des Klageantrags formuliert - die äußere Umhüllung des Arzneimittels Voltaren Schmerzgel als Träger für eine darauf aufgeklebte Werbung für das Mittel Voltaflex verwendet.

Es handelt sich dabei jedoch um eine offensichtliche und damit unschädliche Falschbezeichnung, die im Rechtsstreit bislang - jedenfalls soweit ersichtlich - noch keine Rolle gespielt hat und auch keinen Einfluss auf die Vollstreckbarkeit des Unterlassungsausspruchs hat. 54, 56, 62 und 1 Nr. 23 bis 25 der Richtlinie 2001/83/EG, auf der die hier vorgenommene Beurteilung der Frage maßgeblich beruht, ob der auf §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 1 und 5 AMG gestützte Klageanspruch begründet ist, bestehen keine vernünftigen Zweifel (vgl. EuGH, Urteil vom 11. September 2008 C428 bis 434/06, Slg. Urteil vom 09.12.2011, Az.: 25 U 106/11 entschieden, dass die Verpackung von Werbung in Plastikfolie oder Plastiktüten als solches keine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG darstellt. Eine Verletzungshandlung begründet die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07, GRUR 2010, 855 Rn. WRP 2008, 1335 - Amlodipin; Urteil vom 5. Februar 2009 I ZR 124/07, GRUR 2009, 990 Rn. Über das Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) können alle Unternehmen, die sich regelkonform verhalten, eingesehen werden.