Elternkonflikte mit Auslandsbezug sind nie nur juristische Akten. Sie betreffen Biografien, Bindungen und den Alltag eines Kindes. Wer schon einmal versucht hat, quer durch Zeitzonen ein Umgangswochenende zu koordinieren oder das Gefühl kennt, dass der andere Elternteil eine Reise nutzt, um Grenzen dauerhaft zu verschieben, versteht, warum internationales Sorgerecht eine eigene Disziplin ist. Eine spezialisierte Kanzlei für Familienrecht bringt in solchen Situationen Struktur, Geschwindigkeit und internationale Vernetzung in ein Feld, das emotional und rechtlich hoch verdichtet ist.

Worum es rechtlich wirklich geht

Im Zentrum steht der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes, nicht der Pass, nicht der Trauschein, nicht die stärkere Stimme. Der gewöhnliche Aufenthalt ist der Ort, an dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, wo Schule, Freunde, Kita, Hobbys und Arztbesuche verlässlich stattfinden. An diesem Ort konzentriert sich in aller Regel die Zuständigkeit der Gerichte für Sorgerechtsfragen. Wer ein Kind ohne Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten oder ohne Gerichtsentscheid aus diesem Umfeld entfernt oder dort zurückhält, riskiert, eine internationale Kindesentführung im Sinne des Haager Übereinkommens von 1980 auszulösen.

Sorgerecht ist mehrschichtig. Es umfasst typischerweise die elterliche Sorge, also wesentliche Entscheidungen zu Gesundheit, Ausbildung und Religion, und das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also die Frage, wo das Kind lebt. In der Schweiz definiert das Zivilgesetzbuch (ZGB) diese Inhalte, und seit Jahren ist die gemeinsame elterliche Sorge der Regelfall. Auch wer gemeinsam sorgeberechtigt ist, darf den Lebensmittelpunkt eines Kindes nicht einseitig in ein anderes Land verlegen. Schon ein «verlängertes Ferienende» ohne Rückkehrabsicht kann einen widerrechtlichen Verbleib darstellen.

Die rechtlichen Grundlagen im Überblick

International ist das Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980 (HKÜ) die tragende Säule. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, Kinder, die widerrechtlich aus ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsstaat verbracht oder dort zurückgehalten werden, unverzüglich zurückzuführen. Die Staaten haben dazu Zentralbehörden eingerichtet, die Anträge koordinieren, Informationen austauschen und Verfahren beschleunigen. In der Schweiz ist das Bundesamt für Justiz in Bern die Zentralbehörde.

Ergänzend spielt in Europa das Europäische Sorgerechtsübereinkommen von 1980 (ESÜ) eine Rolle, vor allem in Bezug auf Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen. Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU, daher gelten Verordnungen wie Brüssel IIb nicht direkt. Die Schweiz setzt das HKÜ und weitere Schutzübereinkommen mit dem Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen um, häufig als BG-KKE bezeichnet. Strafrechtlich kann das Entziehen eines Kindes den Straftatbestand nach Art. 220 StGB erfüllen, abhängig von den Umständen.

Diese Normen bilden ein Geflecht aus Zuständigkeiten, Fristen und Ausnahmen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht kennt diese Knotenpunkte, vor allem dann, wenn mehrere Rechtssysteme gleichzeitig beansprucht werden.

Verfahren in der Schweiz und im Ausland

Rückführungsverfahren nach HKÜ sind Eilverfahren, keine klassischen Sorgerechtsprozesse. Es geht nicht darum, welcher Elternteil der bessere Erzieher ist, sondern darum, das Kind an den Ort zurückzubringen, an dem die zuständigen Gerichte die eigentliche Sorgerechtsfrage klären. Das HKÜ gibt als Richtwert sechs Wochen für die erstinstanzliche Entscheidung vor. In der Praxis gelingt das oft nur, wenn die Anträge sauber aufbereitet sind, die Zustellung zügig läuft und die Gerichte ihre Terminplanung darauf ausrichten.

Die kantonalen Gerichte entscheiden, meist in beschleunigten Verfahren. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) können interimistische Schutzmassnahmen anordnen, etwa Reisebeschränkungen oder die Sicherstellung von Reisedokumenten. Parallel ist häufig Polizeiarbeit involviert, wenn ein sofortiges Auffinden notwendig ist. In Zürich etwa lassen sich in Kooperation mit der Stadt- oder Kantonspolizei kurzfristig Umfeldabklärungen und Ortungen anstossen, wobei immer der Verhältnismässigkeitsgrundsatz gilt.

Im Ausland hängt die Umsetzung stark von der lokalen Praxis ab. Einige Staaten ernennen kinderverfahrensspezifische Richter, andere verteilen die Fälle über allgemeine Zivilkammern. Fristen, Zustellungswege und die Bereitschaft, kurzfristige Anhörungen anzusetzen, unterscheiden sich erheblich. Eine Anwaltskanzlei für Familienrecht mit belastbaren Kontakten zu Kanzleien im Zielland verkürzt die Lernkurve und verhindert Formfehler, die Zeit kosten.

Typische Szenarien und Stolpersteine

In der Praxis erleben wir wiederkehrende Muster. Ein Elternteil nimmt das Kind für Ferien in das Herkunftsland der eigenen Familie mit und verlängert ohne Zustimmung. Ein Jobangebot im Ausland wird zum Anlass für einen schnellen Umzug, ohne dass die Frage der Zustimmung oder der gerichtlichen Bewilligung geklärt ist. Manchmal ist es subtiler: Das Kind reist wie geplant zurück, wird aber nicht an die gewohnte Schule angemeldet, sondern «probeweise» an eine neue Einrichtung im Ausland. In allen Varianten stoßen wir auf die gleichen Problempunkte, etwa fehlende schriftliche Vereinbarungen, unklare Sorgeregistrierungen oder E-Mails, die als angebliche Zustimmung gewertet werden sollen.

Ein kurzer Fall aus der Praxis zeigt die Dynamik: Eine Mutter aus dem Kanton Zürich hatte mit dem Vater, einem in Spanien lebenden Ingenieur, ein fein austariertes Ferien- und Videochat-Modell über zwei Jahre aufgebaut. Nach einem Sommeraufenthalt in Barcelona teilte der Vater mit, das Kind habe geäußert, dort bleiben zu wollen. Die Rückführung verweigerte er mit dem Hinweis auf den Kindeswillen. Das Zürcher Rückführungsverfahren drehte sich in der Folge nicht um Erziehungsfragen, sondern um die Beweislast zur Zustimmung, die Glaubhaftigkeit des geäußerten Willens und die Frage, ob ein achtjähriges Kind eine reife, belastbare Meinung in dieser Tragweite bilden konnte. Die rechtzeitige Sicherung von Chatprotokollen, Flugbuchungen und Schulinformationen entschied am Ende das Verfahren zu Gunsten der Rückführung.

Sofortmassnahmen, wenn eine Entführung droht oder erfolgt ist

Eine überlegte Erstreaktion beeinflusst den gesamten weiteren Verlauf. Wer in den ersten 48 Stunden klar handelt, spart Wochen. Hier hilft eine strukturierte Checkliste.

    Polizeiliche Meldung und Grenzalarm: Sofortige Anzeige, ggf. Schengen-Fahndungseintrag über die zuständigen Behörden, wenn ein akutes Abreise- oder Untertauchrisiko besteht. Antrag an die Zentralbehörde: Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Justiz für den HKÜ-Antrag, parallel Sicherstellung der Zustelladressen und der Vertretung im Zielstaat. Gerichtliche Eilanträge: Reisebeschränkung, Abgabe von Reisepässen, Aufenthaltsverfügung, Auskunft über Aufenthaltsort, bei Bedarf Anhörung noch am selben oder nächsten Werktag. Kommunikationskontrolle: Dokumentation sämtlicher Kontakte mit dem anderen Elternteil, keine unbedachten Nachrichten, die als Zustimmung ausgelegt werden könnten. Sicherung von Beweisen: Screenshots, E-Mails, Tickets, Schul- und Kita-Bestätigungen, ärztliche Termine, Zeugenaussagen von Betreuungspersonen.

Beweise und Unterlagen, die den Unterschied machen

Papier gewinnt HKÜ-Verfahren nicht allein, aber fehlende Dokumente verzögern alles. In der Praxis bewähren sich folgende Unterlagen:

    Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt: Schulbescheinigungen, Vereinsmitgliedschaften, Impf- und Arzttermine, Mietvertrag, Fotos aus Alltagskontexten mit Datumsbezug. Sorgerechtsstatus: Gerichtsbeschlüsse, registrierte Elternvereinbarungen, Auszüge aus dem Zivilstands- oder Vormundschaftsregister, ggf. fremdsprachige Urkunden mit beglaubigter Übersetzung. Reisedaten: Flugtickets, Buchungsbestätigungen, Reiseversicherungen, Grenzübertrittsstempel, digitale Boardingpässe. Kommunikation: E-Mails, Chatverläufe, Briefe, Kalenderfreigaben, die Zustimmung oder deren Fehlen belegen. Erreichbarkeiten: Aktuelle Adressen, Telefonnummern, Arbeitgeberdaten beider Eltern, Kontaktpunkte von Betreuungspersonen.

Ausnahmen von der Rückführung und wie Gerichte damit umgehen

Das HKÜ kennt wenige, eng auszulegende Ausnahmen. Die bekannteste ist die schwerwiegende Gefährdung nach Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ. Sie greift nur, wenn die Rückkehr selbst das Kind erheblich gefährden würde, nicht schon, weil ein Elternteil schlechte Eigenschaften hat. Gewalt, gravierende Vernachlässigung und eine akute Schutzlücke im Rückkehrstaat können eine Rolle spielen. Gerichte wägen hier sehr nüchtern ab und verlangen tragfähige Nachweise, nicht nur Behauptungen.

Ebenfalls möglich ist die Ablehnung der Rückführung, wenn seit der Entführung mehr als zwölf Monate vergangen sind und das Kind sich eingelebt hat. Diese Zeitmarke ist keine Garantie, aber sie verschiebt die Argumentation. Auch der geäußerte Kindeswille kann relevant sein, sofern Reifegrad und Freiwilligkeit feststehen. Wer Kinder instrumentalisiert, riskiert, dass Gerichte die Glaubwürdigkeit der gesamten Darstellung in Frage stellen.

Strategisch wird in solchen Konstellationen mit sogenannten Undertakings gearbeitet, also Zusagen, die das Rückführungsrisiko abfedern, etwa Übergangswohnlösungen, Schutzanordnungen oder Kostenübernahmen. In manchen Staaten lassen sich sogenannte Mirror Orders erwirken, parallele gerichtliche Anordnungen im Rückkehr- und im Aufenthaltsstaat, die dieselben Schutzmechanismen enthalten. Eine Anwaltskanzlei für Familienrecht, die solche Werkzeuge kennt, gewinnt wertvolle Handlungsoptionen.

Die Rolle einer spezialisierten Kanzlei für Familienrecht in Zürich

Eine Kanzlei für Familienrecht in Zürich bewegt sich naturgemäß in einem internationalen Kontext. Zürich ist ein Drehkreuz für internationale Unternehmen, Universitäten und Organisationen. Mobilität gehört zur Normalität, damit auch grenzüberschreitende Elternschaften. Ein Anwalt für Familienrecht in Zürich verknüpft das schweizerische Verfahrensrecht mit den Standards der wichtigsten Partnerstaaten, spricht oft mehrere Sprachen und koordiniert Fälle mit Kolleginnen und Kollegen in London, Madrid, Mailand oder Tel Aviv. Das erspart Schleifen, die entstehen, wenn kulturelle und verfahrensrechtliche Eigenheiten ignoriert werden.

Was Mandantinnen und Mandanten konkret spüren: kurze Reaktionszeiten, abgestimmte Schriftsätze, vorausschauende Beweissicherung, klare Kommunikation zu Kosten und Zeitachsen. Eine gute Anwaltskanzlei für Familienrecht in Zürich stellt auch sicher, dass parallel laufende Stränge nicht kollidieren. Ein Beispiel ist die saubere Trennung zwischen dem HKÜ-Rückführungsverfahren und einem Sorgerechtsantrag in der Sache, der regelmässig beim Gericht des gewöhnlichen Aufenthalts anhängig zu machen ist. Ein voreiliger Antrag am falschen Ort kann den Eindruck taktischer Prozessführung erwecken und schadet der Glaubwürdigkeit.

Mediation und tragfähige Elternvereinbarungen über Grenzen hinweg

Rückführungsverfahren sind nicht der Ort für tiefenpsychologische Elternarbeit. Trotzdem entstehen gerade dort Fenster für pragmatische Lösungen. Mediation mit internationaler Expertise kann Übergänge sichern, etwa indem eine gestaffelte Rückführung, begleitete Übergaben oder eine vorübergehende Wohnortlösung vereinbart werden. Manche Gerichte regen das aktiv an, teilweise mit auf Familienrecht spezialisierten Mediatorinnen und Mediatoren aus den Gerichtspools. Wer unterschätzt, wie stark ein sauber dokumentiertes, realisierbares Arrangement die Entscheidung beeinflusst, vergibt Chancen. Ein Anwalt für Sorgerecht, der lösungsorientiert verhandelt, baut Brücken, ohne die rechtliche Position aufzugeben.

Durchsetzung, Anerkennung und Vollstreckung

Eine Rückführungsanordnung nützt wenig, wenn sie nicht vollstreckt wird. In der Schweiz sorgen die kantonalen Vollstreckungsorgane für die Umsetzung, im Notfall unter Mithilfe der Polizei und unter kindesschutzrechtlicher Begleitung. Im Ausland hängt die Durchsetzung von der lokalen Praxis ab. Manche Länder arbeiten mit Familiengerichten, die selbst vollstrecken, andere mit Sheriff Offices oder Gerichten, die Zwangsgelder verhängen. Entscheidend ist die Übersetzung der Entscheide, die korrekte Beglaubigung und die Kenntnis von Anerkennungsregimen. Das ESÜ, bilaterale Verträge und die Praxis der lokalen Gerichte bestimmen, wie schnell Titel anerkannt werden. Eine Anwaltskanzlei für Familienrecht mit internationaler Ausrichtung plant diese Schritte vom ersten Tag an mit.

Strafrechtliche Dimensionen und kluge Risikoabwägung

Nicht jede internationale Wegnahme führt zu einer Strafverfolgung, doch die Option steht im Raum. Art. 220 StGB sanktioniert das Entziehen eines Unmündigen. Strafanzeigen können taktisch genutzt oder als Eskalation empfunden werden, die Gespräche blockiert. In wenigen Fällen sind sie unverzichtbar, etwa bei akuter Gefährdung des Kindes. Meist ist klüger, die strafrechtliche Schiene so zu kalibrieren, dass sie den zivilrechtlichen Prozess stützt, ohne die Kooperationschancen zu zerstören. Dazu gehört etwa die begrenzte Akteneinsicht, abgestimmte Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und das Vermeiden von Parallelbefragungen des Kindes.

Kosten, Dauer und realistische Erwartungen

Wer von einer sechs Wochen langen HKÜ-Theorie liest, wird in der Praxis selten genau diesen Zeitrahmen erleben. Realistisch sind in der Schweiz Erstinstanzentscheidungen zwischen vier und zwölf Wochen, abhängig von Zustellung, Arbeitslast des Gerichts und Komplexität der Beweise. Berufungen verlängern das Verfahren, teils um weitere ein bis drei Monate. Im Ausland reichen die Spannbreiten noch weiter. Kosten hängen an Verfahrenslänge, Übersetzungen, Auslandsvertretungen und allfälligen Gutachten. Eine seriöse Anwaltskanzlei für Familienrecht macht die Kostentreiber transparent, setzt Prioritäten und vermeidet Nebenkriege, die Ressourcen binden.

Digitale Spuren, Reisebewegungen und datenschutzkonforme Nutzung

Heutige Verfahren nutzen digitale Spuren, aber nicht jede Geolokalisierung ist verwertbar. Ticketnachweise, Buchungsbestätigungen, Schulplattformen und medizinische Portale liefern harte Daten. Standortfreigaben auf privaten Geräten sind heikel und nur mit Einwilligung oder entsprechender Rechtsgrundlage nutzbar. Eine Kanzlei für Familienrecht achtet darauf, dass Beweise legal erhoben und vorgelegt werden, sonst drohen Beweisverwertungsverbote und Gegenangriffe. Reisebeschränkungen lassen sich mit Passhinterlegung, Notifikationen bei der Passbehörde und, im Schengen-Kontext, mit geeigneten Fahndungseinträgen stützen. Eltern, die beruflich viel reisen, profitieren von passgenauen, verhältnismässigen Anordnungen, etwa vorherige Reiseankündigungen mit Flugnummer und Aufenthaltsadresse statt genereller Verbote.

Elternkonflikte mit mehreren Rechtskreisen

Grenzfälle fordern Feingefühl und ein stabiles Kompassgefühl für Zuständigkeiten. Leben Eltern in zwei Staaten in Pendelmodellen, kann der gewöhnliche Aufenthalt über die gelebte Vereinbarung entstehen, nicht über den Pass. Wer umzieht, ohne das Kindeswohl sichtbar vorzubereiten, schwächt seine Position. Umgekehrt kann ein gut organisierter, in beiden Ländern verankerter Betreuungsplan die Diskussion über den Lebensmittelpunkt verschieben. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht, der diese Dynamik erklärt und belegt, überzeugt eher als laute Rhetorik.

Was eine Zürcher Anwaltskanzlei für Familienrecht konkret leistet

    Ersteinschätzung innerhalb von 24 bis 48 Stunden, inklusive Risikoanalyse und Handlungspfad für die nächsten sieben Tage. Koordination mit der Zentralbehörde und Einreichung eines vollständigen HKÜ-Pakets, mit beglaubigten Übersetzungen und Zustellkonzept. Parallelführung der notwendigen Verfahren: Eilrechtsschutz, Sicherung des Kindesanhörungsrahmens, Abstimmung mit KESB, Polizeikontakten und gegebenenfalls Interventionsstellen. Aufbau eines grenzüberschreitenden Teams: Korrespondenzanwalt im Zielland, lokal anerkannte Mediatorinnen, Dolmetschende, Gutachterinnen für Kindeswohlfragen. Kommunikationsmanagement: Klare Leitlinien für Elternkommunikation, Schulen und Dritte, um Zustimmungsmissverständnisse zu vermeiden.

Die Erfahrung zeigt: Tempo und Präzision schlagen Lautstärke. Ein Anwalt für Scheidungsgericht, der internationale Sorgerechtsfragen mitdenkt, verhindert, dass der Sorgerechtsstreit im Schatten eines Rückführungsverfahrens Fehlentwicklungen nimmt. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt für Familienrecht in Zürich mit belastbaren internationalen Netzwerken macht den Unterschied, wenn Akten von Bern über Zürich nach Madrid und weiter nach Buenos Aires laufen.

Kindesanhörung ohne Instrumentalisierung

Kinder werden gehört, nicht befragt wie Zeugen in einem Wirtschaftsstrafprozess. Die Qualität der Anhörung entscheidet, ob der geäußerte Wille belastbar ist. In der Schweiz führen Gerichte oder speziell ausgebildete Fachpersonen die Anhörung. Gute Vorbereitung bedeutet nicht, das Kind inhaltlich zu steuern, sondern den Rahmen zu schützen: keine Loyalitätskonflikte, keine verdeckten Botschaften. Eltern, die den Raum für eine faire Anhörung achten, gewinnen Vertrauen beim Gericht. Das ist ein Kapital, das sich später, auch im Hauptsacheverfahren, auszahlt.

Wenn Rückführung nicht mehr möglich oder nicht mehr sinnvoll ist

Es gibt Lagen, in denen keine Rückführung mehr erfolgt, etwa wegen Zeitablaufs und starker Integration oder wegen gravierender Risiken im Rückkehrstaat. Dann verschiebt sich der Fokus auf Anerkennung und Anpassung der elterlichen Verantwortung am neuen Ort. Die Aufgabe bleibt, verlässliche Bindungen zu beiden Eltern zu sichern. Ein Anwalt für Sorgerecht wird nun Vereinbarungen und gerichtliche Anordnungen so gestalten, dass Umgang, Ferienregelung und digitale Kontaktfenster planbar werden. Wenn Distanzen von 1.000 Kilometern und mehr im Spiel sind, helfen präzise Zeitfenster, Ticketkaufregelungen und klare Zuständigkeiten für Reisebegleitungen.

Häufige Missverständnisse, die Verfahren verteuern

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, das Sorgerecht folge automatisch der Staatsbürgerschaft des Kindes. Korrekt ist, dass der gewöhnliche Aufenthalt den Gerichtsstand prägt. Ebenfalls falsch ist die Annahme, Ferien seien rechtlich neutral. Wer in den Ferien den Lebensmittelpunkt verlegt, handelt widerrechtlich, sofern keine Zustimmung oder Gerichtsentscheidung vorliegt. Drittens: Mündliche Absprachen genügen nicht, wenn es ernst wird. Ohne schriftliche, im Idealfall registrierte Regelungen beginnen Beweisprobleme. Und schliesslich: Bei internationaler Kindesentführung wird nicht geprüft, wer der bessere Elternteil ist. Das HKÜ will die Zuständigkeit sichern, nicht die Erziehungsleistung bewerten.

Zusammenarbeit mit Schulen, Ärztinnen und Vereinen

Institutionen, die Kinder im Alltag betreuen, sind wertvolle Ankerpunkte. Schulen bestätigen Anwesenheit, Leistungsentwicklung und soziale Integration. Ärztinnen dokumentieren regelmässige Kontrollen, Impfungen und Entwicklungsuntersuchungen. Vereine zeigen Verbindlichkeit im Freizeitbereich. Diese Informationen sind keine Nebensächlichkeiten, sie belegen das konkrete Alltagsleben des Kindes, das im HKÜ-Kontext den gewöhnlichen Aufenthalt greifbar macht. Eine Kanzlei für Familienrecht koordiniert diese Anfragen so, dass Datenschutz gewahrt bleibt und niemand überrumpelt wird.

Sprache, Kultur und verfahrenspraktische Realität

Recht ist Sprache. In internationalen Verfahren kollidieren nicht nur Gesetze, sondern auch Sprachbilder. Ein «temporary stay» in einem englischen Schriftsatz ist nicht zwingend identisch mit einem prozessualen Aufenthaltstitel im kontinentaleuropäischen Sinne. Falsche Freunde in der Übersetzung verzerren Positionen. Wer mehrsprachig arbeitet, achtet auf gleichbleibende Begriffe, ein Glossar und, wenn nötig, rechtsverbindliche Erläuterungen im Schriftsatz. Das reduziert Missverständnisse und stärkt die Glaubwürdigkeit.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Sorge hat, das eigene Kind könne ohne Zustimmung ins Ausland verbracht werden, sollte nicht warten. Klären Sie, ob eine schriftliche Vereinbarung existiert und ob sie noch zur gelebten Praxis passt. Sichern Sie Unterlagen, die den Alltag des Kindes dokumentieren. Sprechen Sie mit einer Anwaltskanzlei für Familienrecht, die internationale Fälle regelmässig führt, idealerweise mit Standortvorteil wie einer Kanzlei für Familienrecht in Zürich. Wer bereits von einer Wegnahme betroffen ist, sollte den HKÜ-Pfad und nationale Eilanträge sofort aufsetzen, bevor neue Gewohnheiten Fakten schaffen.

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht wird zu Beginn nicht nur juristische Möglichkeiten auflisten, sondern Prioritäten setzen. Manchmal heisst das, innert 48 Stunden drei entscheidende Schritte zu gehen und anderes bewusst zu verschieben. Manchmal heisst es, eine Mediation zu wagen, weil die Beweislage dünn ist und das Kind unter dem Streit leidet. Das Ziel bleibt konstant: rasch eine rechtssichere, kindeswohlorientierte Lösung zu erreichen, die im In- und Ausland Bestand hat.

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