Mein Generalkeys grüner laserpointer technik ist kaput und ich weis nicht wie ich ihn reparieren soll. Er leuchtet etwas schief und leuchtet etwas schwach obwohl ich neue battarien reingetahn habe.Ich glaube das die Lampe verrutscht ist.Wie kann ich das wieder reparieren bitte helft mir.
Selbstverständlich hast Du das Recht gegen die Entscheidung des Zolls - wie bei jeder Behörde - Einspruch einzulegen. Dann wird nach Aktenlage die Angelegenheit noch mal überprüft. Gegen das Ergebnis dieser Prüfung kannst Du gerichtlich vorgehen; ich vermute mal, dass der Warenwert gering ist, so dass maximal am Amtsgericht geklagt werden kann und das Landgericht das Urteil, bei einem Einspruch dagegen, noch mal überprüfen kann - das Oberlandesgericht würde einen Einspruch nicht mehr annehmen wird, weshalb das LG feststellen würde, dass ein Einspruch oder eine Revision nicht zulässig ist. Gegen die Nicht-Zulassung der Revision kann aber wieder geklagt werden; Amtsgericht, Landgericht, ausprozessiert/Ende. laserpoinrer blau Klagen kostet natürlich alles erst mal Dein Geld, bis, wenn, das Gericht zu Deinen Gunsten entscheidet. Ist das abschließende Urteil negativ, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Es kann natürlich sogar passieren, dass das Amtsgericht, wenn es z.B. um einen Laserpointer im Wert von 10 Euro ginge, die Klage wegen zu geringen Streitwert gar nicht erst annimmt. (Auch dagegen kannst Du natürlich Einspruch einlegen...) Soweit die Rechtslage,
Die Labore sind zur neutralen und korrekten Überprüfung verpflichtet. Du kannst also davon ausgehen, dass deren Messungen korrekt sind. Woher weißt du denn, dass der Pointer unter 5 mW hat? Weil der Händler das sagt? Wo sitzt der? In China? Dann kann er viel erzählen, wenn der Tag lang ist, niemand wird ihn für falsche Angaben zur Rechenschaft ziehen können! Wenn also das Labor sagt, der ist über 5 mW, würde ich dem mehr glauben als der Verkäufer - denn der ist nicht neutral, sondern will Geld verdienen. Im Zweifel egal wie - ihm kann eh keiner was. laserpoint Aber wie gesagt, Du hast rechtliche Möglichkeiten, wenn Du den Ergebnissen misstraust. Theoretisch kann ja auch beim Übertragen der Messergebnisse in den Bericht des Labors ein Tippfehler passieren. Wie wahrscheinlich das ist, ist eine andere Sache...
Die dinger werden in einem Labor gepfrüft und wenn da über 5 mw rauskommt dann haben die auch über 5 mw.
Wenn sie unter 5 mw haben, darfst du sie abholen- bei über 5 mw, werden sie vernichtet.
Die China Laserpointer haben niemals 50000 mW bzw. 50 Watt. Bei dieser Leistung müsste die Elektronik über 13 Ampere verkraften. Das ist bei diesen China Geräten nicht machbar. Die verwenden Akkus (18650) sind auch überhaupt nicht in der Lage diesen Strom überhaupt bereitstellen zu können. Es ist ganz einfach nicht möglich.

